16. November 2014 - Beiträge - Leonberg - Vorträge - Autor*in

„Grenzfragen am Lebensende“, Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Die Frage, was geschehen soll, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, betrifft jeden. Entsprechend groß war das Interesse am Vortrag von der Ärztin Barbara Dengler am 12.11.2014 im Ev. Gemeindehaus in Eltingen.

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Bei Ihrem Vortrag beschränkte sich Frau Dengler auf Fragen aus ärztlicher Sicht. Unter anderem anhand von Fallbeispielen aus ihrer praktischen Erfahrung bekamen wir einen sehr informativen Einblick in dieses abendfüllende Thema. Über die Bedeutung der ethischen Voraussetzungen ärztlichen Handelns, der Basisbetreuung, dem Recht des Patienten eine aus ärztlicher Sicht nützliche Behandlung abzulehnen, eventuelle Nutzlosigkeit (Hirntod) bis zur Sterbehilfe wurden wir von Frau Dengler umfassend aufgeklärt.

In einer Patientenverfügung kann krankheitssituationsbezogen zum Beispiel geregelt werden:

– Schmerz- und Symptombehandlung

– Künstliche Ernährung bzw. Flüssigkeitszufuhr

– Wiederbelebung (Reanimation)

– Künstliche Beatmung

– Dialyse (= Blutwäsche/künstliche Niere)

– Antibiotikagabe bei Endzuständen

– Blutprodukte

– Organspende.

Wichtig:

Jeder legt den Umfang der Patientenverfügung nach persönlichen Einstellungen und Wertvorstellungen individuell fest.

Um zu erreichen, dass die Patientenverfügung auch beachtet wird, sollte man

– ausführliche Gespräche mit Ärzten, Angehörigen, Bevollmächtigten oder Seelsorgern führen

– Krankheitssituationen und Wertvorstellungen konkret beschreiben

– Verfügung schriftlich abfassen (Hinweis in Brieftasche)

– Patientenverfügung aktuell halten.

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Der Vortrag gab Anstoß, sich diesem wichtigen Thema zu stellen. Als weiterführende bzw. unterstützende Kontakte wurden die INSEL sowie die Esslinger Initiative erwähnt.

Zum Schluss beantwortete Frau Dengler gerne noch die aufgetretenen Fragen.


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